Alle Frauen, alle alleinerziehende Väter in Familienverantwortung haben Anspruch auf eine Mütter– oder Mutter- (Vater)-Kind-Kur. Mit der am 01.04.2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind Mütter– und Mutter-Kind-Kuren zu Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Das heißt, dass Ihre Krankenkasse in der Regel Ihren Kurantrag positiv bescheiden muss. Voraussetzung ist, dass Ihre Ärztin oder ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Vorsorge– oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder Mütter mit Kindern attestiert. Die Kosten für Ihre Kur übernimmt Ihre Krankenkasse. Die gesetzliche vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro pro Tag müssen Sie selbst zahlen. Für Ihre Kinder wird keine Zuzahlung erhoben.

Sammeln Sie neue Kräfte
Ausgebrannt, körperlich und psychisch erschöpft: Der Gesundheitszustand vieler Mütter ist alarmierend. Die zahlreichen Belastungen, aber auch der ganz normale Alltag, den Mütter täglich bewältigen, können Krankheits-Symptome hervorrufen, die man auf keinen Fall ignorieren sollte. Denn Krankheiten beginnt dort, wo das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden beeinträchtigt ist.
Nehmen Sie Ihre Beschwerden ernst
Die Behandlung von gesundheitlichen Problemen kommt bei vielen Müttern im stressigen Alltag zu kurz. Dabei ist es wichtig auf sich und seine Gesundheit zu achten. Folgende Beschwerden sind typische Beispiele für Gesundheitsprobleme von Müttern:
Ihr Weg zur Kur
Mütterkuren. Mutter-Kind-Kuren.
Vater-Kind-Kuren.
Wir unterstützen Sie dabei.

Regina Seifert
Beratung zu
Mutter-Kind-Kuren
Tel.: 05151 401255
r.seifert@drk-hameln-pyrmont.de
Kaiserstraße 34, 31785 Hameln