Rettungsdienst
Zivildienstleistende, die im Rettungsdienst mitarbeiten möchten, erhalten vom DRK mindestens eine vierwöchige theoretische sowie eine zweiwöchige praktische Ausbildung zum Rettungshelfer. Nach dieser Ausbildung und einer ausführlichen Einweisung in der Rettungswache arbeiten die Zivildienstleistenden gemeinsam mit Rettungsassistenten und Rettungssanitätern im qualifizierten Krankentransport und Behindertenfahrdienst. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der Besitz des Führerscheins der Klasse B mit einjähriger Fahrpraxis und die gesundheitliche Eignung. Da der Rettungsdienst für die Bevölkerung "rund um die Uhr" bereitsteht, ist der Einsatz in diesem Bereich auch im Schichtdienst, nachts und am Wochenende erforderlich. Während oder nach dem Ende des Zivildienstes kann eine weiterführende Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert werden. Auch eine Berufsausbildung zum Rettungsassistenten ist nach dem Zivildienst möglich. Viele ehemalige Rettungsdienst-Zivi`s bleiben als hauptamtliche Mitarbeiter dem Rettungsdienst treu.


